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Alles rund um das Einstiegsgeld

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Das eigene Café eröffnen oder einen Retail-Store mit den eigenen Kreationen füllen, diese und andere Träume haben viele Menschen in Deutschland. Einige sehen in der Selbstständigkeit den einzigen Weg, doch noch einen ansprechenden Arbeitsplatz zu finden, der Selbstentfaltung ermöglicht.

Selbständigkeit ist ein Abenteuer, das viel Aufopferungsgebot, gute Planung und Konzeption verlangt. Für alle, die es wagen, gibt es vom Staat die erste Unterstützung – das Einstiegsgeld

Wie dies bei der Existenzgründung hilft und wer das Einstiegsgeld beantragen kann, damit befassen wir uns in unserem heutigen Artikel.

Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld ist eine Sozialleistung, die der Staat bei der Existenzgründung dazu schießt. Im Fokus stehen mögliche Existenzgründer, doch auch Menschen, die nach der Arbeitslosigkeit endlich wieder einen Job in greifbarer Nähe haben.

In beiden Fällen ist es möglich, die zusätzlichen Leistungen zu beantragen. Da es keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung gibt, sollten alle Voraussetzungen erfüllt werden, um die Bewilligung vonseiten des Jobcenters zu erhalten.

Die Einstiegsgeld-Verordnung in Kurzfassung /Arbeitslosengeld II

Die Regelungen des Einstiegsgeldes sind im Sozialgesetzbuch §16b SGB II festgehalten. Daraus geht hervor, dass diese Unterstützung dazu dient, Menschen aus der Hilfsbedürftigkeit zu lotsen.

Im Wesentlichen werden Start-ups und Existenzgründungen unterstützt. Doch auch wenn die Leistungen dafür sorgen, dass Arbeitslose sich in den regulären Arbeitsmarkt eingliedern können, kann Einstiegsgeld als Unterstützung genehmigt werden.

Zuschüsse auch bei Beschäftigung? Wer hat Anspruch auf das Einstiegsgeld?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es auf das Einstiegsgeld nicht. Das zuständige Amt entscheidet, ob und in welchem Umfang ein Antragsteller den Zuschuss erhält. Im Mittelpunkt stehen die ALG-II-Empfänger, die aus der Hilfebedürftigkeit geführt werden sollen.

Zwei Bereiche werden dabei unterschieden. Bei beiden Optionen muss die Beendigung der Arbeitslosigkeit unmittelbar bevorstehen. Damit der Antrag genehmigt wird, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt werden.

Der Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

  • Die neue Beschäftigung muss ein versicherungspflichtiger Job sein. 450-Euro-Jobs und Mini-Jobs gehören nicht zu dieser Klasse der Beschäftigung.
  • Die neue Arbeit wird die Haupteinnahmequelle des Arbeitslosen sein.
  • Der Arbeitsvertrag darf zwar bereits unterschrieben sein, doch die Beantragung des Zuschusses muss vor dem eigentlichen Arbeitsantritt erfolgen.
  • Der Lohn muss unter das Mindestlohngesetz fallen.

Eine konkrete Existenzgründung ist geplant

  • Alle Kriterien einer Selbstständigkeit müssen erfüllt werden.
  • Der Arbeitsumfang umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Die neue Selbstständigkeit wird die Haupteinnahmequelle des Antragstellers sein.
  • Der Start der Selbständigkeit steht unmittelbar bevor. Diese Tatsache muss mit Gründungsdokumenten oder Ähnlichem bewiesen werden.

Damit die Gründung Ihres eigenen Unternehmens gelingt, können Sie eine Agentur für Startup-Gründung hinzuziehen, um sich beraten zu lassen und eine Überblick darüber zu gewinnen, was für den Erfolg nötig ist.

Wie erhält man das Einstiegsgeld?

Für die Aufnahme in das Programm muss der entsprechende Antrag auf Einstiegsgeld ausgefüllt werden. Gleichzeitig müssen Belege vorgebracht werden, welche die zeitliche Nähe der Existenzgründung oder der Arbeitsaufnahme bestätigen.

Idealerweise sollten Sie diese Papiere zur Hand haben, wenn Sie den Zuschuss, um aus der Hilfebedürftigkeit zu gelangen, erhalten möchten:

  • Der Arbeitsvertrag, wenn das Einstiegsgeld für eine neue Beschäftigung angedacht ist.
  • Der Lebenslauf ist sowohl bei Jobaufnahme als auch Existenzgründung wichtig.
  • Existenzgründer müssen den Businessplan mit Konzept, Finanzierung, Umsatzerwartungen für die nächsten drei Jahre und Ähnlichem vorlegen.
  • Gewerbeanmeldung, um die zeitliche Nähe der Gründung zu belegen. Dazu zählt auch der Wechsel eines Nebengewerbes zum Hauptgewerbe. Weitere Belege könnten die entsprechende Unfallversicherung und Geschäftshaftpflicht sein oder die Registrierung in einer Handwerkskammer.
  • Fachkundiges Prüfungsergebnis, dessen Kosten im Normalfall das Jobcenter übernimmt. Diese Prüfung können Handwerkskammern, Fördervereine oder Finanzinstitute vornehmen.

Was muss beim Antrag auf Einstiegsgeld noch beachtet werden?

Es gibt noch einige weitere Punkte, die Sie bedenken sollten, wenn Sie planen, das Einstiegsgeld zu beantragen. Generell trifft die Entscheidung der Fallbeauftragte des Jobcenters.

Da es keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld für den erneuten Einstieg in die Arbeitswelt gibt, sollte Ihr Fall so gut wie möglich aussehen. Dabei kommen diese Punkte besonders zum Tragen.

Persönliche Eignung

Je nach Konzept und Art des Antrags variiert die Intensität, mit der die Erfolgsaussichten beurteilt werden. Oft wird bei den Existenzgründern das Urteil eines externen Fachmanns zurate gezogen.

Hierbei handelt es sich um Handwerkskammer, Kreditinstitute, Gründerinitiativen oder Fachverbände. Diese überprüfen die Machbarkeit und die möglichen Gewinne. In diesem Punkt spielt auch die persönliche Eignung mit hinein.

Hier wird geschaut, ob der Antragsteller über passende Berufserfahrungen und/oder Berufsausbildungen verfügt. Das Ergebnis trägt einen wesentlichen Teil zur Genehmigung des Einstiegsgeldes bei.

Beispiel: Planen Sie, ein kleines Café zu eröffnen, damit die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt, dann ist es sehr von Vorteil, wenn Sie einen Beruf in der Gastronomie erlernt und darin bereits gearbeitet haben. Ähnlich positiv sieht es aus, wenn Sie beispielsweise auf geringfügiger Basis Caterings ausgestattet haben.

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Sie haben sich einen Namen gemacht und immer mehr Leute wollen von Ihnen bewirtet werden. Jetzt ist die perfekte Zeit, sich in die Selbstständigkeit zu wagen und einen Catering-Service zu eröffnen. Erfahrung und zukünftige Kunden bringen Sie in diesem Fall bereits mit.

Schwieriger ist es hingegen, wenn branchenfremde Tätigkeiten ausgeübt wurden, die mit der neuen Geschäftsidee wenig gemeinsam haben. Ein Lkw-Fahrer, der plötzlich einen Friseursalon oder ein Nagelstudio aufmachen möchte, hat wahrscheinlich wenig Chancen auf Förderung, wenn er keine Berufsausbildung oder praktische Erfahrungen in diesem Bereich vorweisen kann.

Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und damit Erfolg haben wollen, wird einiges an Arbeit auf Sie zukommen. Dies wird auch Bereiche betreffen, mit denen Sie sich selbst nicht besonders gut auskennen. An dieser Stelle kann es sinnvoll sein, Aufgaben zu outsourcen.

Höhe des Einstiegsgeldes

Die Höhe des Einstiegsgeldes kann nach zwei Methoden bemessen werden. Die Mitarbeiter im Jobcenter haben den besten Überblick, welche der Berechnungen für den eigenen Fall genutzt werden. Es gibt die einzelfallbezogene Bemessung und die pauschale Bemessung.

  • Einzelfallbezogene Bemessung
    Grundlage für diese Berechnung ist der Hartz-IV-Regelsatz, den Sie als Arbeitsloser erhalten. Das Einstiegsgeld kann bis zu 50% des Regelsatzes betragen. Hinzu kommt die Möglichkeit eines Ergänzungssatzes. Der Ergänzungssatz, der bis zu 20% der Regelleistung betragen kann, wird dann gewährt, wenn Sie seit mindestens 2 Jahre auf Hartz IV angewiesen sind. Leben Sie außerdem in einer Bedarfsgemeinschaft mit weiteren hilfebedürftigen Personen, können bis zu 10% der Regelleistung als Ergänzungssatz bewilligt werden.
  • Pauschale Bemessung
    Die pauschale Bemessung ist an Menschen gerichtet, die besonders lange mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben. Die Förderung kann hier bis zu 75% des Regelsatzes betragen.

Dauer des Einstiegsgeldes

Im ersten Schritt wird der Zuschuss für sechs Monate genehmigt. Sollten Sie auch nach den ersten sechs Monaten Ihrer Selbstständigkeit noch eine Unterstützung benötigen, kann die Dauer auf maximal 24 Monate verlängert werden.

Ist die Bezugsdauer erst einmal bestätigt, erhalten Sie das Einstiegsgeld bis der Zeitraum abgelaufen ist. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie vielleicht nicht mehr auf die Förderung angewiesen sind.

Zu beachten ist außerdem, dass das Einstiegsgeld nicht als Einkommen gewertet wird. Es wird nach SGB II bei den anderen Leistungen zugerechnet. Erst wenn das erste eigenständige Einkommen generiert wird, wird die Förderung entsprechend angerechnet. Das bedeutet gleichzeitig, dass Sie auf diese Zuwendung keine Steuern zahlen müssen.

Fazit

Mit einer guten Idee können Sie sich selbst von der Arbeitslosigkeit befreien. Der Staat pusht findige Unternehmensgründer mit dem Einstiegsgeld – einer Förderung, die zwar zeitlich begrenzt ist, aber für den notwendigen Schub sorgen kann, um es endlich zu wagen. Selbstständigkeit oder der Antritt einer neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung qualifizieren für die zusätzlichen Geldleistungen.

Mit der richtigen Vorbereitung sollte es kein Problem sein, diese Förderung zu erhalten, denn Arbeitslosigkeit muss kein endgültiges Urteil sein, wenn Sie selbst die Dinge in die Hand nehmen und Alternativen suchen. Die Selbstständigkeit ist definitiv ein Wagnis, dass jedoch gut geplant und mit der richtigen Unterstützung durch Jobcenter und Förderprogrammen gute Chancen hat, zu gelingen.

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