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Was bringt der Gründungszuschuss für Arbeitslose?

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Es gibt viele Programme des Bundes, die den Start in die Selbstständigkeit fördern. Oft handelt es sich um Unternehmensübernahmen, Start-ups von Hochschulabsolventen oder Berufstätige, die der eigene Boss sein wollen.

Ein besonderes Feld nehmen die Arbeitslosen ein. Regelmäßige Meldepflicht beim Amt, Jobs und Arbeiten, die nicht den eigenen Wünschen entsprechen, stehen oft an der Tagesordnung. Mit der Selbstständigkeit haben Arbeitslose die Chance, aus dieser Abhängigkeit herauszukommen und im Idealfall eine Tätigkeit auszuüben, die Spaß macht und mit der der Lebensunterhalt bestritten werden kann.

Um diesen Schritt zu erleichtern, gibt es vom Bund ein Förderprogramm, den Gründungszuschuss, der sich speziell an Menschen in der Arbeitslosigkeit wendet. Wer Anspruch auf den Gründerzuschuss hat und welche Rahmenbedingungen bei der Antragstellung erfüllt werden müssen, das sehen wir uns in unserem heutigen Beitrag etwas genauer an.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss richtet sich an Arbeitslose, die das Abenteuer Selbstständigkeit wagen wollen. Das Fördermittel soll die erste Phase einer Selbstständigkeit finanziell unterstützen, denn gerade in der Anfangsphase einer Unternehmensgründung tauchen unvorhergesehene Schwierigkeiten auf oder Ausgaben steigen, weil Betriebsmittel, Mieträume oder andere Ausgaben anfallen. Vielleicht ziehen Sie auch eine Agentur zur Start-Up-Gründung zur Beratung hinzu.

Das Fördergeld kann für verschiedene Notwendigkeiten genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise auch die Sicherung des Lebensunterhalts und die soziale Absicherung. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie monatlich einen Zuschuss, den Sie später nicht wieder zurückzahlen müssen.

Das ist ein Vorteil des Gründungszuschusses gegenüber einigen anderen Förderprogrammen des Bundes. Diese Tatsache hat auch dann Gültigkeit, wenn der Schritt in die Selbstständigkeit auf mittel- und langfristiger Sicht doch nicht erfolgreich ist und wieder beendet wird.

Wer hat Anspruch auf einen Gründungszuschuss?

Einen Rechtsanspruch kann niemand für dieses Fördergeld geltend machen. Die Bewilligung hängt immer von den Sachbearbeitern der Bundesagentur für Arbeit ab. Eine gute und überzeugende Vorbereitung ist somit unumgänglich, denn der Sachbearbeiter muss überzeugt werden.

Doch generell können sich alle Personen für den Gründungszuschuss bewerben, wenn sie das Arbeitslosengeld 1 erhalten und der Bezug der Maßnahme mindestens weitere 150 Tage besteht.

Bundesagentur für Arbeit stützt Selbstständigkeit mit Gründerzuschuss

Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen sind darauf erpicht, die Arbeitslosenquote zu reduzieren. Dabei ist es egal, dass einige Regionen stärker von der Arbeitslosigkeit betroffen sind als andere.

Der Gründungszuschuss wird bundesweit zu den gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe vergeben, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob die Existenzgründung gute Chancen auf Erfolg hat, muss der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bewerten.

ALG 1 und Arbeitslosigkeit mit der richtigen Geschäftsidee hinter sich lassen

Wird die Geschäftsidee von der Agentur für Arbeit als erfolgversprechend bewertet, steht dem Gründungszuschuss nichts mehr im Wege. Zwar ist dieses Fördermittel nicht die einzige Unterstützung, die Sie als Arbeitsloser beantragen können, doch sie ist länderübergreifend und jeder kann den Zuschuss beantragen.

Vielleicht üben Sie bereits eine kleine Nebentätigkeit aus, die Sie weiter ausbauen möchten. Die Arbeitsagentur kann die geplante Umsetzung Ihrer Idee bewerten und entsprechend fördern. Ein kleines Café, das Sie aufmachen oder als Nachfolger übernehmen wollen, ist eine Option. Es ist ebenso denkbar, dass sich der bisher nebenberufliche Reparaturservice herumgesprochen hat und die Zahl der Kunden den Schritt in die Selbstständigkeit erlaubt. 

cafe als möglichkeit in die selbstständigkeit mit gründungszuschuss

Es gibt viele Ideen, die erfolgreich sein können, wenn der entsprechende Bedarf für die Dienstleistung besteht. Es müssen nicht immer absolut innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden, um ein gewinnbringendes Unternehmen zu gründen. Erfolgreiche Existenzgründungen haben die Nachfrage im Kopf.

Was brauchen potenzielle Kunden? Welche Dienstleistungen sind in meinem Einzugsgebiet gefragt? Haben Sie etwas Passendes gefunden, was auch Ihren Fähigkeiten entspricht, dann ist der Gründungszuschuss eine tolle Chance, das Arbeitslosengeld I hinter sich zu lassen.

Fachkundige Stelle für Bewilligung des Gründungszuschusses

Je nach Sachbearbeiter werden die eingereichten Unterlagen von einer fachkundigen Stelle überprüft, um die Chancen auf Erfolg zu definieren. Diese Beratung von fachkundiger Stelle kann von Handelskammern, Gründerinitiativen oder Kreditinstituten durchgeführt werden. Die Kosten dafür werden vom Amt getragen.

Wie hoch ist die Förderung des Gründungszuschusses?

Der Gründungszuschuss kann für zwei unterschiedlich lange Phasen genehmigt werden. In den ersten sechs Monaten erhalten Arbeitslose, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, 300 Euro pauschal ausgezahlt, die für Lebensunterhalt oder zur sozialen Absicherung genutzt werden können.

Reicht diese erste Phase nicht aus, kann nach den ersten sechs Monaten jeweils monatlich die Pauschale von 300 Euro erneut beantragt werden. Diese zweite Phase darf noch einmal maximal 9 Monate dauern. Insgesamt fördert der Bund über das Arbeitsamt die ersten 15 Monate der Existenzgründung.

Für die genaue Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Höhe des Bruttoeinkommens der letzten zwölf Monate in sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit. Auf dieses individuelle Arbeitslosengeld wird der Gründungszuschuss draufgerechnet. Genaue Details erfahren Sie im Arbeitsamt vom Sachbearbeiter oder auf der Website der Institution, die eine Selbstberechnung des Arbeitslosengeldes anbietet.

Wie erhält man einen Gründungszuschuss?

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie den entsprechenden Antrag bei Ihrem Arbeitsvermittler abgeben. Der Antrag selbst umfasst nur zwei Seiten. Es werden jedoch einige zusätzliche Unterlagen verlangt, damit das Arbeitsamt die Förderung bewilligen kann.

Rahmenbedingungen, die der Empfänger von Arbeitslosengeld erfüllen muss:

  • Potenzielle Gründer und Gründerinnen dürfen nicht älter als 65 Jahre sein.
  • Der Anspruch auf ALG 1 muss über einen Zeitraum von mindestens 150 Tagen bestehen. Es ist jedoch ausreichend, mindestens einen Tag das Arbeitslosengeld erhalten zu haben.
  • Die geplante Tätigkeit muss als hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Das bedeutet eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Für die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss sowohl eine fachliche als auch persönliche Eignung vorliegen. Die Bewertung übernimmt der Sachbearbeiter und fachkundige Stellen.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, dann müssen nur noch Unterlagen, wie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle hinzugefügt werden, die sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung. Es fehlen noch die Belege zu den fachlichen Kenntnissen, die Anmeldung der selbständigen Tätigkeit oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Je besser die Geschäftsidee mit den fachlichen und persönlichen Fähigkeiten zusammen passt, desto eher bekommen Sie ein grünes Häkchen auf Ihren Antrag.

Weitere Pluspunkte sammeln Sie, wenn Sie an Existenzgründerseminaren teilgenommen haben. Diese werden in vielen Fällen kostenlos vom Arbeitsamt angeboten. Eine Rentabilitätsvorschau und die Begründung, warum Sie eine Förderung verdienen sollten, sollten dem Antrag ebenfalls beigefügt sein.

Was muss bei der Beantragung noch beachtet werden?

Ein wichtiger Punkt bei der Antragstellung ist definitiv die Tragfähigkeitsbescheinigung. Diese erstellt das Arbeitsamt nicht selbst, sondern wird bei Finanzinstituten, Handelskammern oder bei Gründerinitiativen angefordert. Damit die Unterlagen Ihres Vorhabens überhaupt geprüft werden, müssen diese

  • das Gründungsvorhaben ausführlich erklären.
  • den Lebenslauf mit Ihren Qualifikationen enthalten.
  • eine Rentabilitäts- und Umsatzvorschau für die nächsten drei Jahre enthalten. Das erste Jahr muss sogar monatlich aufgeschlüsselt werden.
  • einen ausführlichen Businessplan und einen Kapitalplan umfassen.

Trotz all der schriftlichen Belege müssen Sie auch auf die Chemie zwischen Ihnen und dem Sachbearbeiter, der die Förderung bewilligt, achten. Legen Sie nicht sofort alle Karten auf den Tisch. Denken Sie daran, dass der Sachbearbeiter eigentlich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermitteln soll. Funktioniert dies nicht, dann kommt die Selbständigkeit zum Zug.

Sind Sie sicher, dass Sie die Existenzgründung wagen wollen, ist es hilfreich, ein persönliches Profil zu entwickeln, das recht schwer vermittelbar ist. Wird auch für den Sachbearbeiter deutlich, dass es nicht einfach ist, Sie im regulären Arbeitsmarkt unterzubringen, können Sie sich an einer Alternative wie der selbständigen Tätigkeit interessiert zeigen. Zeigen Sie die Vorteile Ihrer Geschäftsidee und wie Sie so aus der Arbeitslosigkeit kommen wollen.

Fazit

Viele Menschen ereilt die Arbeitslosigkeit unfreiwillig. Der Wunsch, wieder eigenes Geld zu verdienen, geht so weit, dass auch die Selbständigkeit attraktiv wird. Nicht immer einfach, doch mit einer guten Geschäftsidee ist diese durchaus zu meistern.

Der Staat unterstützt mit dem Gründungszuschuss bis zu 15 Monate lang Gründer und Gründerinnen. Treffen die Rahmenbedingungen auf Sie zu und Sie möchten etwas Eigenes starten, dann zögern Sie nicht, die Gründungsförderung zu beantragen. 

Stellen Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen, füllen Sie den Antrag aus und vertrauen Sie auf Ihren Geschäftssinn. Neue mutige Unternehmer braucht das Land, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Werden Sie einer der Existenzgründer oder Start-ups, die von sich reden machen.

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