Fördermittel Existenzgründung: Welche Möglichkeiten gibt es?
Kleine und mittlere Unternehmen sind das Standbein der deutschen Wirtschaft. Allein dieser Sektor sorgt für fast 50% der nationalen Bruttowertschöpfung. Kein Wunder also, dass der Bund darauf erpicht ist, mehr Menschen in eine erfolgreiche Selbstständigkeit zu leiten.
Die eigene Geschäftsidee verwirklichen und damit den Lebensunterhalt verdienen, das ist ein Traum, den sich viele erfüllen möchten. Doch manchmal hapert es weder an der guten Idee noch an der Planung, sondern das finanzielle Polster ist nicht weich genug.
Genau hier kommen die Förderprogramme des Bundes zum Tragen, denn diese sind darauf ausgerichtet, Start-ups, Freiberuflern und Menschen in Arbeitslosigkeit zu helfen, auf den eigenen unternehmerischen Beinen zu stehen. Das wirft die Frage auf, welche Fördermittel gibt es und wer sich darum bemühen darf. Lesen Sie unseren kleinen Leitfaden zu den Fördermitteln für Existenzgründer und vielleicht finden Sie die passenden Zuschüsse.
Was sind Fördermittel zur Existenzgründung?
Fördermittel für die Existenzgründung sind vom Bund gestellte Programme, die Menschen fördern, die ein Start-up gründen wollen. Diese besonderen Zuschüsse können aber auch auf Länderbasis vergeben werden. Hierbei handelt es sich meist um Beratungsangebote oder um Darlehen, die mit besonders günstigen Bedingungen verbunden sind. Auch die Option “Firmenanteile” ist möglich.
Beratungsangebote sind in vielen Fällen kostenlos, wenn Mitarbeiter geschult werden oder neue moderne Technologien vorgestellt werden. Hinsichtlich finanzieller Zuschüsse kann dies in Form von Darlehen geschehen, die für Betriebsmittel oder digitale Transformationen genutzt werden. In einigen Fällen wird ein gewisser Prozentsatz des Projekts vom Bund getragen, in anderen Fällen die kompletten Investitionen. Informieren Sie sich vor der Inanspruchnahme von einem der vielen Förderprogramme, zu welchen Konditionen welche Leistungen Unterstützung erfahren.
Wer hat Anspruch auf Förderung zur Existenzgründung?
Im Fokus vieler Förderprogramme stehen Menschen, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen wollen. Das können Arbeitslose sein, die nicht mehr von der Bundesanstalt für Arbeit abhängig sein wollen oder Berufstätige, die ihr eigenes Start-up gründen wollen.
Einige Programme unterstützen auch Unternehmer, die eine Firma übernehmen und neues Kapital für Betriebsinvestitionen benötigen. Das Anliegen der staatlichen Behörden besteht darin, Existenzgründungen zu fördern, die sich in den Mittelstand einfügen und so Teil des Rückgrats der deutschen Wirtschaft werden.
Bevor Sie sich daran machen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen, können Sie auch eine Agentur zur Start-Up-Gründung konsultieren. Diese kann Sie ausführlich beraten und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen.
Wie hoch fallen die Fördermittel für Existenzgründer aus?
Die Höhe der Zuschüsse kann ganz unterschiedlich ausfallen. Einige Programme, die sich vor allem auf die Reduktion der Arbeitslosigkeit konzentrieren, nehmen das erhaltene Arbeitslosengeld als Basis für die Berechnung der Zuschüsse, um in den aktiven Arbeitsmarkt einzutreten.
Andere Programme unterstützen mit 10 bis 20% der Gesamtkosten einer Investition die Geschäftsideen der Antragsteller. Die Förderdarlehen können bis in die Bereiche von 50.000 Euro und mehr gehen und an 20 Jahre Ratenzahlung gebunden sein.
Ist Selbstständigkeit ein Ausweg aus der Abhängigkeit von der Bundesagentur für Arbeit?
Jeder Mensch muss selbst entscheiden, wie gut er eine Selbstständigkeit bewältigen kann. Wer eine gute Geschäftsidee vor Augen hat und über die entsprechende Berufserfahrung verfügt, sollte es mit der Selbstständigkeit wagen. Gerade wenn Sie bereits eine kleine Nebentätigkeit ausüben, wie beispielsweise einen Cateringservice oder Backservice, der Feste und Feiern ausstattet, können Sie diese Basis nutzen, um ein eigenen kleines Unternehmen zu starten. Die Betriebsmittel und Räumlichkeiten können über ein Förderprogramm vorfinanziert werden.
Das Beispiel kann auf viele Bereiche übertragen werden. Gerade im handwerklichen Bereich und im Service sind innovative Ideen gefragt, die einem eine Chance geben, das eigene Geld zu verdienen. Gut geplant ist die Selbstständigkeit ein Weg, um aus der Arbeitslosigkeit zu kommen, doch er ist mit viel Arbeit und Durchhaltevermögen gepflastert.
Einige Programme richten sich speziell an Arbeitslose. In diesen Fällen werden auch Zuschüsse gewährt, wenn die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle in unmittelbarer Aussicht steht.
Fördermittel zur Existenzgründung: Diese gibt es
Die Fördermittel zur Unternehmensgründung sind breit gefächert und variieren stark in der Förderfähigkeit bestimmter Dienstleistungen und Investitionen. Sehen wir uns vier sehr interessante Förderprogramme an, die Finanzmittel aus den Fördertöpfen des Bundes schöpfen.
Gefördert werden vornehmlich Existenzgründer, Freiberufler, Arbeitslose, kleine und/oder junge Unternehmen und Geschäftsführer, die in ein neues Unternehmen einsteigen.
ERP-Gründerkredite
Der ERP-Gründerkredit ist ein Förderdarlehen, das Investitionen und laufende Kosten deckt. Der größte Vorteil, die KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos. Interessierte müssen den Antrag über die Hausbank stellen, um Fördermittel bis zu 125.000 Euro zu beantragen.
Gefördert werden zum einen Investitionen wie Maschinen, Computer, Grundstücke oder Software. Zum anderen werden bestimmte Betriebsmittel finanziert, die sich auf Personalkosten, Mieten, Messeteilnahmen oder Beratungskosten verteilen können.
Gründungszuschuss
Wie der Name verspricht, wird dieses Fördermittel für Neugründungen bereitgestellt. Als besonderer Schwerpunkt des Gründungszuschuss wird die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus gesehen. Menschen, die Arbeitslosengeld erhalten, können die Zuschüsse beantragen, wenn dadurch eine hauptberufliche Tätigkeit entsteht.
Generell handelt es sich hier um einen kleinen Zuschuss, der sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert. Pauschal kann mit 300 Euro über neun Monate gerechnet werden. Eine Verlängerung bis zu 15 Monaten ist möglich.
Einstiegsgeld
Auch mit dem Einstiegsgeld soll Menschen aus der Arbeitslosigkeit geholfen werden. Im Vordergrund steht die Aufnahme einer hauptberuflichen Tätigkeit. Die Fördermittel werden dann bewilligt, wenn der Schritt in die berufliche Unabhängigkeit oder in ein sicheres Arbeitsverhältnis unmittelbar bevorsteht.
Wie hoch das Einstiegsgeld ausfällt, hängt vom jeweiligen Jobcenter ab, das entweder die pauschale Berechnung oder die einzelfallbezogene Berechnung durchführen kann. Im ersten Schritt werden normalerweise Laufzeiten von 6 Monaten festgelegt, die aber durchaus auf 24 Monate ausgeweitet werden können.
Exist Gründerstipendium
Das Exist Gründerstipendium kann bundesweit beantragt werden. Im Fokus stehen hier Existenzgründer, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Der Zuschuss wird für die Entwicklung einer Geschäftsidee hin zum Businessplan gewährt.
Des Weiteren fallen in die Förderfähigkeit die Entwicklung neuer innovativer Produkte oder Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Existenzgründung. Die Fördermittel werden monatlich als eine Art Gehalt gezahlt und reichen von 1.000 Euro für Studierende bis hin zu 3.000 Euro für promovierte Gründer und Gründerinnen.
Weitere Förderungen sind möglich, wenn Teamgründungen oder Gründungsberatungen notwendig sind. Auch hier ist der Projektträger wie bei vielen anderen bundesweiten Förderprogrammen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Weitere (länderspezifische) Fördermittel
Während sich viele Förderprogramme auf Bundesebene bewegen, halten auch die Länder Konzepte zur Finanzierung und Förderung von Existenzgründern bereit. Die Höhe und die Förderfähigkeit können von Programm zu Programm variieren, weshalb es für die Antragsteller sehr wichtig ist, das richtige Programm zu wählen, um die Chancen einer Bewilligung zu steigern. Diese Programme sind unter anderem auf Landesebene verfügbar.
Baden-Württemberg
Es werden Existenzgründer mit verschiedenen Programmen unterstützt. So kann der EXI-Gründungsgutschein für die Beratung freier und gewerblicher Unternehmen eingesetzt werden. Andere Förderprogramme unterstützen die Geschäftstätigkeit kleiner und innovativer Firmen mit 2.500 oder 5.000 Euro. Die 5.000 Euro werden für Kreativunternehmen bewilligt.
Für Unternehmen im KMU-Bereich, die länger als 5 Jahre am Markt sind, sind sogar Förderdarlehen in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro verfügbar.
Bayern
Auch Bayern vergibt Zuschüsse für die Beratung bei einer Existenzgründung. Das Existenzgründercoaching deckt 70% der Kosten. Die Förderung technologischer Unternehmen steht bei vielen Förderprogrammen in Bayern im Mittelpunkt.
KMUs, sprich kleine und mittlere Unternehmen, die für ihre Entwicklungsvorhaben den Investitionsbedarf nicht decken können, können sich um Förderdarlehen bemühen. So vergibt das BayTP-Programm zinsgünstige Darlehen, die 80% der Investitionskosten decken.
Der Innovationsgutschein, der sich an Existenzgründer und kleine Unternehmen richtet, fördert bis zu 60% der Kosten bis zu einer maximalen Summe von 15.000 Euro.
Berlin
Auch das Bundesland Berlin bezuschusst die Beratung von Existenzgründern. Das Land übernimmt 50% der Kosten. Außerdem stehen Mikrokredite zur Verfügung, die bei Existengründung, Betriebsübernahmen oder Neuansiedlungen genutzt werden können. Die Mikrokredite aus den KMU-Fonds sind gestaffelt.
Beim Direktdarlehen sind Fördermittel bis 250.000 Euro möglich. Beim Wachstumsdarlehen wird der Finanzbedarf von 10 Millionen Euro gedeckt und beim Konsortialskredit 25.000 Euro.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland, das am wenigsten mit der Hightech-Industrie verbunden wird, will dem Abhilfe schaffen, indem Fördermittel gewährt werden, die sich vor allem an technologieorientierte Unternehmen richten. Die Gründungs- und Finanzhilfe wird über die GENIUS Venture Capital GmbH als Gesellschafter vergeben.
Hierbei sind Investitionen in Höhe von 100.000 bis 1,5 Millionen Euro möglich. Außerdem versucht Mecklenburg-Vorpommern, der Arbeitslosenquote mit Gründungsberatung und Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen Herr zu werden.
Nordrhein-Westfalen
Das Bundesland hat einiges im Beratungsbereich zu bieten. Drei populäre Programme stehen für potenzielle Existenzgründer bereit. Beratungen für Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Hochschulabsolventen werden mit bis zu 90% gefördert.
Start-ups oder bei Übernahme von Unternehmen können Fördermittel im Rahmen der Innovationsgutscheine beantragt werden. Die Höhe der Förderung liegt bei 5.000 oder 10.000 Euro. Dieses Kapital muss jedoch in Forschung und Entwicklung investiert werden.
Fazit
Jeder, der sich mit einer interessanten und erfolgversprechenden Geschäftsidee selbstständig machen will, kann auf die Förderung durch Bund und Bundesländer setzen. Finanzierung, Bürgschaften, Kredite und andere Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt direkt oder über Banken und Beratungsagenturen.
Die Auswahl an Programmen für die Förderung ist sehr groß. Einige Förderungen richten sich an Selbstständige und Freiberufler, andere Programme an Menschen in der Arbeitslosigkeit und wieder andere an bestehende kleine und mittlere Unternehmen. Welche Option die passende für Sie ist, erfahren Sie bei Beratungsgesprächen für Existenzgründer oder in unseren weiteren Artikeln, die viele wertvolle Informationen zum Thema Existenzgründung liefern.